Pressemitteilung: Ist eine Aufnahme der Stadt bei der Mieterschutzverordnung und die Einführung einer Mietpreisbremse sinnvoll und geplant?

Die von der OLA zitierte bayerische Mieterschutzverordnung bezieht sich ausdrücklich auf Gebiete, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Die von ihnen genannte Verordnung tritt außerdem mit Ablauf des 31.12.2021 wieder außer Kraft.

Daher sind insbesondere zwei Fragestellungen notwendig.

  • Ist in AN die Versorgung der Bürger zu angemessenen Mietpreisen gefährdet?

  • Macht ein Beitritt zu dieser MiSchuV Sinn, wenn diese nur noch bis Ende 2021 gilt?

Die Mietpreisbremse gilt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Ob der Wohnungsmarkt angespannt ist, legen die einzelnen Bundesländer fest. Hierzu bewerten sie die Region anhand von vier Indikatoren:

  • Bevölkerungswachstum,

  • Leerstandsquote,

  • Mietentwicklung und Mietbelastung

Von den 162 Städten und Gemeinden in Bayern, die von dieser Verordnung betroffen sind, liegen allein 138 in Oberbayern. Da spielt es keine Rolle, dass von den fünf kreisfreien Städten Mittelfrankens Ansbach als einzige nicht dabei ist.

Ohnehin gilt die Mietpreisbremse nur bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen, nicht jedoch bei Neubauten.

In Ansbach liegt der durchschnittliche Mietpreis zwischen 6,81 € und 8,29 € je nach Informationsquelle und unter Einschluss von Neubauten. Außerdem schwankt der Mietpreis durch die vielen Stadt- und Ortsteile erheblich. Und, je kleiner die Wohnung, umso teurer ist nach unseren Recherchen der Mietpreis.

Bisher ist uns in Ansbach kein genereller Bedarf im Sinne der bayerischen Mieterschutz-verordnung bekannt. Dr. Kupser: „Grundsätzlich macht eine Mietpreisbremse in Großstädten oder anderen Brennpunkten durchaus Sinn. Mieten müssen bezahlbar bleiben und nicht der Renditegier verantwortungsloser Investoren unterliegen. Das gilt natürlich auch für Ansbach, aber da besteht diese Gefahr aktuell jedoch nicht.“

Gleichwohl sind wir für eine Beobachtung des heimischen Wohnungsmarktes und für die Schaffung neuer, bezahlbarer und nachhaltiger Wohnfläche. Walter Hessenauer: „Hier ist Ansbach auf dem richtigen Weg, da Neubaugebiete zunehmend mit Sozialwohnungen versehen werden. Einkommensschwache Familien können Wohngeld beantragen.“

Für den Wohnungsmarkt in Ansbach halten wir derzeit eine Mietpreisbremse nicht für erforderlich.

Gez. Dr. Paul Kupser, Fraktionsvorsitzender